Geschmacksmuster, Designschutz für Form- und Farbgestaltungen
Was ist ein Geschmacksmuster?
Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände (z. B. Möbeln, Autos oder Spielzeug) und zweidimensionale Muster (z. B. Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons).
Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht dem Inhaber das alleinige Recht, das beschriebene Design zu benutzen. Dritten ist es verboten, das Design ohne seine Zustimmung zu verwenden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf das geschützte Design beziehen (z. B. das Anbieten von Produkten mit entsprechendem Design, die Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr).
Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden.
In Anlehnung aus dem Interneteintrag des Deutsches Patent- und Markenamtes:
www.dpma.de/geschmacksmuster/ (Stand vom 02.10.2009)
Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV)
Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
Sowohl das Logo der Fessmann & Hecker Produktserie „Golfers Little Helper“ als Wort- / Bildmarke, als auch das 4er Set inkl. Kunststoffbox, sowie die Produktvarianten sind als Geschmacksmuster registriert und somit geschützt.
Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland sind die Schutzrechte unter folgenden Schutzrechtsnummern registriert:
- „Wort- / Bildmarke“ Markenschutz Nr. 302014002038
- „Kosmetische Erzeugnisse/Sets“ Nr. 40 2009 001 936.1
Auf internationaler Ebene, derzeit umfassend die Länder der Europäischen Union, Schweiz, Monaco, Lichtenstein und Türkei, sind die Schutzrechte unter folgenden Schutzrechts-nummern registriert:
- „Druckereierzeugnisse/Logo II“ Nr. DM / 073 610
- „Kosmetische Erzeugnisse/Sets“ Nr. DM / 073 509
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Nachahmung oder Schutzverletzung mit allen rechtlichen Mitteln verfolgt wird.