Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich die Produkte nur im Internet?

Nein, die Zahl der Pro-Shops, die unser Produkt führen, erhöht sich kontinuierlich. Die Liste „Shops“ auf unserer Homepage wird regelmäßig gepflegt und ergänzt. Bestimmt kommt in Kürze ein Pro-Shop in Ihrer Nähe dazu – und wenn nicht, sprechen Sie doch Ihren Pro-Shop-Betreiber an und empfehlen Sie die „golfers little helper“. Wir sagen Danke.

Welcher Hersteller steckt hinter „golfers little helper“?

Fessmann & Hecker ist spezialisierter Lieferant für Benzin, Gas und Öl der Marken KOMET und SPARK sowie auch in kundeneigener Aufmachung. Darüber hinaus ist das Unternehmen bekannt als Hersteller, Lieferant und Abfüller namhafter Markenprodukte für Haushalt und Hobby. Fessmann & Hecker verfügt über eine große Zahl eigener Rezepturen. Bei der Qualität aller Produkte des Golfer-Sets wurde explizit den sehr hohen Ansprüchen der Golfer-Zielgruppe Rechnung getragen, dafür steht Fessmann & Hecker mit seiner über 125-jährigen Tradition. Alle Produkte sind „Made in Germany“.

Aus welchen Inhaltsstoffen bestehen die Mittel?

Alle Produkte der Serie „golfers little helper“ basieren auf hochwertigen und auf dem Markt bewährten Rezepturen, dafür steht der Hersteller Fessmann & Hecker mit seiner über 125-jährigen Tradition. Die verwendeten Inhaltsstoffe sind durch ihre besondere Reinheit gekennzeichnet. Alle Produkte, die auf der Haut angewendet werden, sind für Allergiker geeignet.

Kann ich die „golfers little helper“ auch als Nicht-Golfer verwenden?

Natürlich, die „golfers little helper“ wurden zwar für den Golfsport entwickelt und werden den hohen Ansprüchen der Golfer-Zielgruppe gerecht, doch sie eignen sich hervorragend auch für alle anderen Outdoor-Sportarten oder auch zum Mitführen im Handschuhfach etc. Den Einsatzmöglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt.

Für wie viele Anwendungen reichen die 8 ml?

Es sind etwa 100 Pumpsprüh-Anwendungen mit der 8 ml Flasche möglich.

Kann ich die kleinen Helfer im Flugzeug transportieren?

Ja, der Inhalt von 8 ml ist innerhalb des zulässigen Bereiches für den Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln. Da die „golfers little helper“ zudem Pumpsprays sind, also ohne Aerosole auskommen, bestehen keinerlei Beschränkungen im Luftverkehr.